Unsere Expert:innen des Fachbereichs „Bau und Immobilienwirtschaft“ beraten nationale und internationale Mandant:innen, z.B. Immobilienfonds, Projektentwicklungsgesellschaften und private Investor:innen, in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien. Unsere Beratung umfasst die gesamte Lebenspanne der Immobilie. Gemeinsam mit weiteren Fachbereichen steht häufig eine interdisziplinäre Betreuung, z.B. auch zu gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Themen sowie im Zusammenhang mit notariellen Leistungen, im Vordergrund.
In Transaktionen begleiten wir unsere Mandant:innen von der Due Diligence (Prüfung und Bewertung der betreffenden Immobilien), der Finanzierung, dem Entwurf und über die Verhandlung des Letter of Intent sowie des Kaufvertrags (Share-Deals sowie Asset Deals) bis hin zur Beurkundung der Immobilientransaktion sowie deren Abwicklung. Ausländische Investor:innen beraten wir z.B. beim Kauf und Verkauf von Hotels, Bürohäusern oder anderen Gewerbeimmobilien.
Neben Transaktionen beraten wir in allen Belangen der Bestandsverwaltung und der Optimierung von Immobilienbeständen (Asset-Management). Die üblichen vertraglichen Werkzeuge zur Ertragssicherung und Ertragsoptimierung sind dabei auch unser tägliches Besteck. Darüber hinaus begleiten wir das Outsourcing von Leistungen und unterstützen unsere Mandant:innen in rechtlichen Belangen bei ihrem Tagesgeschäft. Wir vertreten unsere Mandant:innen ferner sowohl in Gerichtsverfahren als auch bei Mediationen und außergerichtlichen Streitbeilegungen.
Wir beraten zu der bestmöglichen Vertragsgestaltung bei Vermietung und Verpachtung von Immobilien und unterstützen Mandant:innen in langjährig bestehenden Mietverhältnissen. Wir bieten branchenspezifische Lösungen für Spezialimmobilien und vertreten Mandant:innen gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr streitiger Ansprüche.
Das öffentliche Recht spielt eine wesentliche Rolle in unserer immobilienrechtlichen Beratung. Wir beraten Projektentwicklungsgesellschaften und Wirtschaftsunternehmen sowie Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der kommunalen Baulandentwicklung ebenso wie bei der Entwicklung komplexer Großbauvorhaben. Wir begleiten Verhandlungen mit Investor:innen, Behörden und sonstigen Beteiligten zu allen bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen inklusive Denkmal- und Naturschutzrecht. Wir unterstützen in Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren, zu öffentlich-rechtlichen Verträgen und Nachbarvereinbarungen sowie in verwaltungsgerichtlichen Prozessen.
Wir betreuen die Verhandlung von Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen sowie GÜ/GU und TU-Bauverträgen, die Bauausführungen, die Beendigung von Vertragsverhältnissen und die Vermarktung der Objekte. In streitigen Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen, vertreten wir unsere Mandant:innen auch gerichtlich.
Wir beraten bei der Projektentwicklung vom Planungsbeginn über die Errichtung bis zur Verwertung, insbesondere zum privaten und öffentlichen Bau- und Anlagenrecht sowie Werkvertrags- und Vergaberecht. Dies umfasst die Beratung beim Erwerb der Immobilie, bei Vergabeverfahren und zu denkmalschutz-, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Themen. Wir entwerfen und verhandeln Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge, GÜ-/GU-/TU- sowie sonstige Bauverträge.
avocado rechtsanwälte sind vom Focus Magazin als „Top Wirtschaftskanzlei“, Best Lawyers als „The Best Lawyers in Germany“ sowie von Leaders League „Recommended Law Firm“ u.a. im Fachbereich „Bau und Immobilienwirtschaft“ ausgezeichnet.
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