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Nehmen Sie sich eine/n Anwält:in mit Energie.

Ohne Energie geht nichts. Das gilt für Handel und Dienstleistung wie für Industrie und Verwaltung. Dies gilt auch in Zeiten des Klimaschutzes, der den schnellen und nachhaltigen Wechsel von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien unabdingbar macht. Grund genug für den Gesetzgeber, den Energiesektor umfassend zu regulieren. Und Grund genug für uns, Ihnen unsere energiewirtschaftsrechtliche Expertise anzubieten. Unser Energieteam betreut Sie gern, egal wo Sie sind.

Wir beraten durch alle Wertschöpfungsstufen.

Das Energierecht lässt sich nicht auf klassische Themen wie Energielieferungsverträge, Netzzugang oder Preisbildung beschränken. Energiewirtschaft beginnt vielmehr bei der Gewinnung von Energieträgern und reicht über die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen und die Nutzung der zugehörigen Infrastruktur bis zur Lieferung an den Endverbraucher. Über diese Bandbreite beraten und vertreten wir auch unsere Mandanten – in komplexen Zulassungsverfahren für Rohstoffgewinnungsvorhaben und Energieanlagen, bei Fragen des Emissionszertifikatehandels, des Netzzugangs, bei der Vergabe von Bauleistungen, der Gestaltung sowie Abwicklung von Bauverträgen, bei der Ausgestaltung von Energielieferungs- und Energiebezugsverträgen und, und, und… Es versteht sich, dass wir die aktuellen politischen Entwicklungen stets berücksichtigen.

Was uns beschäftigt, könnte auch für Sie interessant sein:

Wir helfen bei der Zulassung von Energieanlagen.

Die kommunale Energieversorgung ist ein anspruchsvolles Thema. Hier beraten wir Unternehmen bei der Neuerrichtung und Änderung von Energieerzeugungsanlagen aller Größenordnungen. Wir begleiten unsere Auftraggeber bei komplexen, teilweise mehrgliedrigen Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – z.B. Zulassung von Gas-, Wasser- oder Pumpspeicherkraftwerken, Geothermieanlagen, Produktionsanlagen für Wasserstoff sowie von Wind- oder Solarparks – und vertreten ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren, die sich gegen ihren Genehmigungsbestand richten. Dabei spielen Fragen des Netzanschlusses und des Netzzugangs für Erzeugungsanlagen immer wieder eine bedeutende Rolle.

Wir optimieren Energielieferungsverträge.

Die Chemie-, Papier-, Kunststoff, Metall- und Rohstoffindustrie mit energieintensiver Produktion und Aufbereitung braucht regelmäßig juristische Beratung. Wir gestalten, prüfen und verhandeln alle Arten von Energielieferungs- sowie Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen für Strom und Gas.

Wir machen den Emissionshandel planbar.

Emissionshandelsrechtliche Themen sind uns vertraut. Wir beraten beispielsweise einen der führenden Anbieter von Contraction-Lösungen im Bereich Energieversorgung. Für unseren Mandanten kommt es darauf an, dass wir die emissionsrechtlichen Rahmenbedingungen zuverlässig einschätzen, weil seine Preisgestaltung entscheidend davon abhängt. Hier ist energiepolitischer Weitblick gefordert, da sich mit jeder neuen Zuteilungsperiode die rechtlichen Grundlagen des Emissionshandels ändern.

Wir kennen uns aus mit erneuerbaren Energien.

Ein typisches Beispiel für die zahlreichen von uns betreuten EEG-Anlagen sind Biomassekraftwerke. Wir beraten die Betreiber bei der Konzeption und Realisierung der Anlagen intensiv zu Fragen der Mindestvergütung nach EEG und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Wir strukturieren Transaktionen und Finanzierungen.

Transaktionen in regulierten Branchen haben ihre Besonderheiten. Wir begleiten Energieversorger und -erzeuger sowie strategische Investoren bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen im Energiesektor und entwickeln bei Bedarf für den Einzelfall passende Finanzierungskonzepte.

Wir sind erfahren im Wettbewerbs-, Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Diverse kommunale Energieversorgungsunternehmen beraten und vertreten wir laufend in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Wir schützen unseren Mandanten vor wettbewerbswidrigen Praktiken ihrer Konkurrenten und sorgen für Rechtssicherheit bei den eigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Wir beraten außerdem Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Energieerzeugungs-, Speicher-, -Transport- und versorgungslösungen, von der Beantragung von Fördermitteln bis zum erfolgreichen Projektabschluss und auch darüber hinaus.

Und noch eine Spezialität:

Waste to Energy.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis bildet schließlich die Erzeugung von Energie aus Abfällen. Hier rechtzeitig Potenziale und Chancen zu erkennen, dafür sorgt unsere tiefe Kenntnis der Entsorgungsbranche. Wir ordnen das Zusammenspiel zwischen Energie- und Abfallrecht richtig ein, zeigen praktikable Lösungen auf und nutzen Synergien an der Schnittstelle zwischen Abfall- und Energiewirtschaft.

Ihre Ansprechpartner:innen

Jens Baltschukat
Frankfurt, Köln
Zur Person
Saskia Barth
Berlin
Zur Person
Markus Figgen
Brüssel, Köln
Zur Person
Dr. Michael Gayger
Köln, Hamburg
Zur Person
Dr. Thomas Gerhold
Brüssel, München, Köln
Zur Person
Dr. Arne Glöckner
Berlin, Hamburg
Zur Person
Justus Heldt
Köln
Zur Person
Dr. Ralf Kaminski
Köln
Zur Person
Dr. Wolfgang Kräber
Köln
Zur Person
Dr. Tim Langmaack
Köln
Zur Person
Dr. Matthias Peine
Berlin
Zur Person
Dr. Thomas Rummler
Köln
Zur Person
Dr. Rebecca Schäffer
Köln, Brüssel
Zur Person
Jan Peter Voß
Frankfurt
Zur Person
Nils-Alexander Weng
Köln
Zur Person
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In Stichpunkten

Was wir tun.

  • Energielieferungsverträge 
  • Netzzugang
  • Netzausbau 
  • Netzanschluss
  • Contracting
  • Preise und Entgelte
  • Energiesteuern und sonstige  Verbrauchssteuern
  • Recht der Erneuerbaren Energien 
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Emissionshandel 
  • Zulassung von Energieanlagen
  • Rohstoffgewinnung
  • Raum- und Bauplanungsrecht
  • Umweltrecht
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Transaktionen und Finanzierungen im Energiesektor
  • Werkvertragsrecht im Anlagenbau
  • Öffentliche Auftragsvergabe
  • Ökodesign-Richtlinie

Für wen wir arbeiten.

  • Energieversorger und -erzeuger
  • Energiehändler
  • Kraftwerksbetreiber
  • Solar- und Windparkbetreiber
  • Industrieparkbetreiber
  • Geothermieunternehmen
  • Stadtwerke
  • Kommunale Gesellschaften und andere öffentliche Körperschaften
  • Entsorgungs- und Recyclingunternehmen
  • Papierhersteller
  • Chemie- und Pharmaunternehmen
  • Rohstoffgewinnungsunternehmen
  • Brennstoffaufbereiter (Kohle, Ersatzbrennstoffe, Holz, Biomasse, Biodiesel)
  • Gaserzeuger
  • Projektentwickler
  • Anlagenbauer und -lieferanten 
  • Investment- und Fondsgesellschaften 
  • Industrieverbände

Broschüre
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Ohne Energie geht nichts. Das gilt für Handel und Dienstleistung wie für Industrie und Verwaltung. Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick zur Sectorgroup Energie.

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