avocado rechtsanwälte
  • Deutsch
avocado rechtsanwälte
avocado rechtsanwälte
  • Home
  • Über uns
    • Über uns
    • Fachbereiche
    • Branchen
    • Standorte
    • International
    • Geschichte
  • Berater:innen
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Blog
    • Vlog
  • Kontakt
  • Karriere
    • Karriere
    • Onlinebewerbung
    • Deutsch
Sie sind hier: AktuellesBlog
Eintrag
Starttermin für Mitteilungs- und Abfragepflichten hinsichtlich des Wettbewerbsregisters steht fest!
03.11.2021 Markus Figgen, Dr. Wolfgang Kräber, Dr. Rebecca Schäffer, Nils-Alexander Weng

Starttermin für Mitteilungs- und Abfragepflichten hinsichtlich des Wettbewerbsregisters steht fest!

Nun geht es beim Thema Wettbewerbsregister Knall auf Fall: Nachdem die gestaffelte Registrierungsphase nach Bundesländern abgeschlossen worden war, hatte das Bundeskartellamt (BKartA) zuletzt alle Auftraggeber, die zukünftig nach § 6 Abs. 1 WRegG zur Registerabfrage verpflichtet sind, zur zeitnahen Registrierung aufgerufen. Wir berichteten bereits in unserem Blog.

Nunmehr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit am 29.10.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichter Bekanntmachung im Sinne von § 12 Abs. 1 WRegG festgestellt, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung entsprechend § 9 Abs. 1 WRegG vorliegen. Damit sind die Pflichten des WRegG für die meldenden Behörden auf der einen Seite sowie die zur Abfrage verpflichteten Auftraggeber auf der anderen Seite nach Verstreichen eines bestimmten zeitlichen Vorlaufs zu beachten. Aufgrund der Bekanntmachung des BMWi vom 29.10.2021 steht folgender „Fahrplan“ fest:

  • Ab dem 01.12.2021 sind die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden verpflichtet, dem BKartA registerrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen.
  • Gleichzeitig haben registrierte Auftraggeber ab dem 01.12.2021 bereits die Möglichkeit zur Registerabfrage. Die bisher bestehenden Abfragepflichten betreffend die Korruptionsregister der Länder und das Gewerbezentralregister bleiben jedoch zunächst weiter bestehen.
  • Ab dem 01.06.2022 sind dann öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber in Vergabeverfahren mit den in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerten zur Abfrage beim Wettbewerbsregister verpflichtet. Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis (mit Blick auf dort enthaltene Eintragungen, die nicht in das Wettbewerbsregister übertragen werden) zusätzlich abzufragen, bleibt aber zunächst weiter erhalten, und zwar konkret für die Dauer von weiteren drei Jahren ab diesem Zeitpunkt.
  • Ebenfalls ab dem 01.06.2022 können Unternehmen und natürliche Personen Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.
  • Gleichermaßen können Stellen, die ein amtliches Verzeichnis im Sinne des § 48 Abs. 8 VgV führen, ab dem 01.06.2022 mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens Auskunft über den das Unternehmen betreffenden Registerinhalts verlangen.

Spätestens jetzt sind alle zukünftig nach dem WRegG zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichteten Auftraggeber gut beraten, sich – dem entsprechenden Aufruf des BKartA folgend – zeitnah zu registrieren. Damit schaffen sie nicht nur rechtzeitig die Voraussetzung für die ab dem 01.06.2022 verpflichtende Registerabfrage. Vielmehr verschaffen sie sich mit erfolgreicher Registrierung auch die bereits ab dem 01.12.2021 bestehende Möglichkeit, sich im Rahmen von „freiwilligen“ Abfragen mit dem Wettbewerbsregister vertraut zu machen, bevor es richtig „ernst“ wird.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit unternehmensbezogenen Ausschlussgründen, einer Selbstreinigung, internen Ermittlungen, Compliancemaßnahmen oder dem Umgang mit dem Wettbewerbsregister? Wir beraten Sie gerne!

Autor:innen

Markus Figgen
Köln, Brüssel
Zur Person
Dr. Wolfgang Kräber
Fachanwalt für Vergaberecht / Köln
Zur Person
Dr. Rebecca Schäffer
Köln, Brüssel
Zur Person
Nils-Alexander Weng
Fachanwalt für Vergaberecht / Köln
Zur Person
vorheriger
nächster

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

nach oben
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Login
  • Datenschutzeinstellungen bearbeiten

Diese Webseite verwendet Cookies, um die Seite benutzerfreundlich zu gestalten und uns über Ihr Nutzungsverhalten zu informieren. Mehr erfahren ...

Einverstanden Ablehnen