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Sie sind hier: Berater:innenDr. Matthias Peine

Dr. Matthias Peine

Partner / Berlin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Deutsch, Englisch

m.peine@avocado.de
+49 [0]30 8848080
+49 [0]30 88480884
vCards
Schwerpunkte Fachbereiche Branchen Veröffentlichungen

Über Dr. Matthias Peine

Zu den Arbeitsschwerpunkten von Dr. Matthias Peine gehört das Umwelt- und Planungsrecht. Er berät und vertritt Mandanten in regulatorisch geprägten Streitigkeiten und in Genehmigungsverfahren und Infrastrukturvorhaben. Über besondere Expertise verfügt er im Bereich des Kreislaufwirtschafts- und Immissionsschutzrecht.

Er ist als Referent auf dem Gebiet des Umweltrechts tätig, veröffentlicht regelmäßig zu umweltrechtlichen Themen und ist Mitautor eines Kommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Dr. Matthias Peine studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und Münster und absolvierte das Referendariat unter anderem mit einer Station in der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Er promovierte mit einer Arbeit zur öffentlich-rechtlichen Störerhaftung. Den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht trägt er seit 2018.

Vor seinem Eintritt bei avocado rechtsanwälte im April 2021 war Dr. Matthias Peine von 2013 an als Rechtsanwalt u.a. in einer internationalen Großkanzlei und zuletzt als assoziierter Partner bei einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Potsdam tätig.

Matthias Peine bloggt
24.11.2022
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Matthias Peine bloggt

Schwerpunkte

  • Umweltrecht
  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht
  • Abfallrecht
  • Anlagenzulassungsrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Bodenschutz- und Altlastenrecht
  • Bergrecht
  • Wasserrecht
  • Umwelthaftungsrecht
  • Umweltstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht

Fachbereiche

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Strafrecht

Branchen

  • Chemie, Rohstoffe
  • Energie
  • Entsorgung
  • Immobilien, Bau
  • Öffentlicher Sektor
  • Transport, Logistik, Infrastruktur
  • Bildung und Forschung
  • Gesundheit

Mitgliedschaften

Gesellschaft für Umweltrecht

Auszeichnungen

Veröffentlichungen

Peine, Matthias: Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen, AbfallR 2023, S. 128 ff.

Peine, Mattias u.a.: Inkrafttreten der Mantelverordnung, Übergangsregelungen, Ländererlasse, Außerkrafttreten LAGA M 20, altlasten spektrum 2023, S. 55 ff.

Peine, Matthias u.a.: Mitautor in Kotulla, Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stand: September 2019

Peine, Matthias u.a.: Mitautor in Mösle/Lambertz/Altenschmidt/Ingenhoven (Hrsg.), Praxishandbuch Green Building, Berlin/Boston 2018

Peine, Matthias: Die Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Planfeststellung, NuR 5/2018, S. 297 ff.

Peine, Matthias: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Landflächen bei der wasserrechtlichen Planfeststellung – Zeitpunkt der Abwehrmaßnahmen, rechtliche Verhinderung und Konfliktlösung, WF 2018, S. 22 ff.

Peine, Matthias: Reichweite des ElektroG – betrifft dieses auch Akten- und Datenträgervernichtungsbetriebe? – Zu der Frage, ob Akten- und Datenträgervernichtungsbetriebe eine Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage nach dem ElektroG benötigen, AbfallR 2017, S. 31 ff.

Peine, Matthias: Die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von Sperrmüll – Zur Auslegung des in § 17 Abs. 2 S. 2 KrWG enthaltenen Begriffs „gemischte Abfälle“ aus privaten Haushaltungen, AbfallR 2016, S. 222 ff.

Peine, Matthias u.a.: Rechtsfalle Rücknahme, RECYCLING magazin 12/2016, S. 26 ff.

Peine, Matthias u.a.: Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft, ZUR 2016, S. 67 ff

Peine, Matthias: Neue Herausforderungen an Störfallbetriebe – Ein Tagungsbericht zur Störfallkonferenz 2013, DÖV 2014, S. 28 ff.

Peine, Matthias u.a.: Wenn Brüssel entscheidet: Was folgt nach dem Beschluss über die NIMs-Listen?, Dow Jones Trade News Emissions, 31. Juli 2013

Peine, Matthias: Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, Duncker & Humblot – Schriften zum öffentlichen Recht, Band 1206, Berlin 2012; besprochen in: Polizei & Wissenschaft 2012, S. 58 ff., DVBl. 2012, S. 1490 f.

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