Ab dem 12. September 2025 gelten die Neuregelungen der Datenverordnung. Diese regelt künftig das Datenrecht in der EU und bringt für Unternehmen umfassende Neuerungen mit sich.
Von der Datenverordnung betroffen sind alle Unternehmen, die vernetzte Produkte, digitale Dienste oder Cloudlösungen anbieten oder nutzen – insbesondere im IT-Sektor und im industriellen Umfeld.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Ein Teil der Vorschriften der Datenverordnung ist nicht anwendbar auf Klein- und Kleinstunternehmen („KKU“, d.h. < 50 Beschäftigte und Jahresumsatz < 10 Mio. EUR). So gelten bestimmte „Kernvorschriften“ des Data Act – also vor allem Datenzugang „by design“, vorvertragliche Informationen und Bereitstellung/Weitergabe von Nutzungsdaten vernetzter Produkte und verbundener Dienste – grundsätzlich nicht, wenn diese Produkte/Dienste von einem KKU hergestellt, konzipiert oder erbracht wurden. Diese Ausnahme für KKU greift aber nicht, wenn
KKU müssen außerdem als Anbieter von Cloud-Diensten auch die Vorschriften des Data Act zum Anbieterwechsel einhalten.
Unsere Experten aus dem IT-Recht haben sich bereits vertieft mit den Neuerungen beschäftigt und diese auf unserer Homepage übersichtlich und praxisnah zur Verfügung gestellt:
Melden Sie sich sehr gerne bei unseren Experten aus dem Fachbereich Geistiges Eigentum, Medien und Informationstechnologie, um zu besprechen, wie Sie von den Neuerrungen der Datenverordnung für Ihr Unternehmen am besten profitieren können.