Seit dem 11. Januar 2024 ist die Datenverordnung (auch bekannt als Data Act) in Kraft, die eines der Kernelemente der künftigen Datenstrategie der EU darstellt und regelt, welche Akteure künftig unter welchen Bedingungen Daten verwerten dürfen.
Damit bringt die Datenverordnung für nahezu alle Unternehmen rechtliche Neuerungen mit sich, die ab dem 25. September 2025 Anwendung finden.
In unserem aktuellen Newsletter verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der Datenverordnung und die hiermit verbundenen neuen Anforderungen an Ihr Unternehmen, die neben erheblichen Vertragsanpassungen auch ggf. umfangreiche Prozessanpassungen erfordern können. Die Frist bis September 2025 sollten Unternehmen nutzen, um die nötigen Anpassungen ohne Zeitdruck vorzunehmen.
Sollten Sie weiterführende Fragen zur Datenverordnung bzw. Interesse an einem Workshop haben, in dem wir gemeinsam mit Ihnen die konkreten Anforderungen der Datenverordnung an Ihr Unternehmen erfassen und die erforderlichen Schritte abstimmen, kontaktieren Sie uns gerne!