Mit dem Konjunkturpaket II, welches vom Bundeskabinett am 13.01.2009 beschlossen wurde, will die Bundesregierung durch Vereinfachung des (nationalen) Vergaberechts – unterhalb der Schwellenwerte – Investitionen fördern. Investitionsschwerpunkte sind Kindergärten, Schulen und Hochschulen, aber auch die kommunale sonstige Infrastruktur. Um die Maßnahmen schnell umsetzen zu können, soll eine erleichterte Vergabe nach folgenden Kriterien beschlossen werden.
Für Bauleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
- Freihändige Vergabe: 100.000,00 €
Für Dienst- und Lieferleistungen:
- Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100.000,00 €.
Fristverkürzungen: Oberhalb der Schwellenwerte
Das „strenge“ Vergaberecht der §§ 97 ff. GWB (für Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte) bleibt vom Konjunkturparket II selbstverständlich unberücksichtigt. Ausweislich einer Pressemitteilung von Ende Dezember 2008 will die Europäische Kommission aber Fristverkürzungen für 2009 und 2010 erlauben, um die schnellere Vergabe öffentlicher Aufträge zu erreichen. Wegen der aktuellen Wirtschaftslage sei bei Nichtoffenen Verfahren die Annahme der Dringlichkeit für größere Projekte stets gegeben. Insgesamt soll die Gesamtdauer von Nichtoffenen Verfahren drastisch reduziert werden.
Fazit
In allen Bundesländern wird das Konjunkturpaket II den Kommunen eine einfachere Handhabung für kurzfristige Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen. Entscheidend hierfür ist, dass die einzelnen Bundesländer die Mittel wie gefordert (ohne bürokratischen Aufwand) an die Kommunen weitergeben. Erste Maßnahmen der Länder sind bereits in die Wege geleitet. Auch größere Projekte werden einfacher realisiert werden können. Hier ist nach aktueller Auffassung der Europäischen Kommission eine beschleunigte Ausschreibung im Nichtoffenen Verfahren (d. h. unter Beteiligung von mindestens fünf Bewerbern) aus Gründen der Dringlichkeit möglich.
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