Wenige Bereiche der Rechtsordnung sind so stark durch die Rechtsprechung geprägt wie das Arbeitsrecht. Personalverantwortlichen ist es neben der Bewältigung der täglichen Arbeitsaufgaben kaum noch möglich, sämtliche Änderungen in der Rechtsprechung nachzuvollziehen. Sich auch hier auf dem neuesten Stand zu halten, ist jedoch Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Personalarbeit. Die Vortragsveranstaltung dient traditionell dazu, wichtige Entscheidungen der ArbG, der LAG, des BAG und des EuGH des vergangenen Jahres sowie aktuelle Gesetzesänderungen vorzustellen, die Auswirkungen auf die Praxis zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Berücksichtigt werden insbesondere folgende Bereiche:
- Kündigungs- und Befristungsrecht
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Arbeitsverträge und AGB-Kontrolle
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Klageverzicht / Ausgleichsquittungen / Aufhebungsverträge
Wann und Wo?
Freitag, den 14.03.2008, 9:00 Uhr in Frankfurt
(Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt)
Referenten:
Matthias Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Becker, Richter am Arbeitsgericht
Veronika Mertens, LL.M.
Flyer und Anmeldung hier