avocado rechtsanwälte
  • Deutsch
avocado rechtsanwälte
avocado rechtsanwälte
  • Home
  • Über uns
    • Über uns
    • Fachbereiche
    • Branchen
    • Standorte
    • International
    • Geschichte
  • Berater:innen
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Blog
    • Vlog
  • Kontakt
  • Karriere
    • Karriere
    • Onlinebewerbung
    • Deutsch
Sie sind hier: AktuellesBlog
Eintrag
Vorlage zum EuGH: Niedersächsisches Vergabegesetz (Tariftreue) auf dem Prüfstand
06.09.2006 avocado allgemein

Vorlage zum EuGH: Niedersächsisches Vergabegesetz (Tariftreue) auf dem Prüfstand

Landesvergabegesetz Niedersachsen

Anlass war ein Verfahren über ein Vertragsstrafeverlangen des Landes Niedersachsen wegen Verstoßes eines Auftragnehmers gegen eine vorformulierte Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen. Tatsächlich hatte der Auftragnehmer ein polnisches Unternehmen als Nachunternehmer eingesetzt, das an seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer nur ca. 47 % des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes zahlte. Das niedersächsische Landesvergabegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Auftragnehmer zu vergeben, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens den am Ort der Bauleistung geltenden Mindesttariflohn zu zahlen.

OLG Celle: Tariftreuepflicht europarechtswidrig

Das OLG Celle hat in seinem Beschluss erkennen lassen, dass es die Tariftreuepflicht nicht mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EG-Vertrag für vereinbar hält. Die Tariftreuepflicht könne eine Behinderung des Marktzugangs für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten darstellen. Zwar könne eine Einschränkung der Grundfreiheiten ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Voraussetzung sei aber, dass sie auf zwingenden Gründen des Allgemeinwohls beruhe. Die Tariftreuepflicht bezwecke eine Abschottung der deutschen Bauunternehmen vor der Konkurrenz aus anderen Mitgliedstaaten. Ein solcher Zweck könne nicht als zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen.

Fazit

Die Entscheidung des EuGH ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Hält es entsprechende Tariftreueregelungen für europarechtswidrig, ist es öffentlichen Auftraggebern verwehrt, zukünftig entsprechende Tariftreueerklärungen im Rahmen einer Ausschreibung von den Bietern zu fordern.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

nach oben
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Login
  • Datenschutzeinstellungen bearbeiten

Diese Webseite verwendet Cookies, um die Seite benutzerfreundlich zu gestalten und uns über Ihr Nutzungsverhalten zu informieren. Mehr erfahren ...

Einverstanden Ablehnen