Über den Umweltausschuss des Bundesrates hat sich die Mehrheit der Bundesländer durchgesetzt, die gegen einen Erlass der Verwaltungsvorschrift votiert haben. Angenommen wurde dagegen eine Entschließung, ausweislich derer die Bundesregierung gebeten wird, sich auf europäischer Ebene für eine vollzugstaugliche Abgrenzung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen einzusetzen. Fazit: Wir werden es weiterhin mit uneinheitlichem Vollzug in den Bundesländern zu tun haben, wenn es um die Einstufung von Abfällen in die verschiedenen Kategorien der Überwachungsbedürftigkeit geht.