Die aktuelle Vergaberechtsreform hat ihre letzte Hürde genommen. Exakt einen Monat vor dem anvisierten Inkrafttreten hat der Bundesrat heute die schon vom Bundestag verabschiedete Vergaberechtsmodernisierungsverordnung unverändert beschlossen. Dies war nicht unbedingt zu erwarten, denn einige Ausschüsse des Bundesrates hatten für Änderungen votiert. Eine Änderung betraf den Umgang mit formalwidrigen Angeboten in der VOB/A-EU. Hiernach sollte die Regelung aus der VgV auch für die VOB/A-EU gelten, was eine Art „Überstimmung“ des nach wie vor für die Formulierung der VOB/A zuständigen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) bedeutet hätte. Zudem hätte die Verordnung nochmals zurück ins Bundeskabinett gemusst, was mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge gehabt hätte, dass sie nicht innerhalb der von den EU-Richtlinien vorgesehenen Umsetzungsfrist bis 18.04.2016 in Kraft getreten wäre. Weil die meisten Bundesratsausschüsse für eine unveränderte Verordnung waren und auch die Zeitproblematik gesehen wurde, kam es zur heutigen klaren Votierung für die Verordnung mit unverändertem Inhalt. Damit müssen die Rechtsanwender ab 18.04.2016 ein sowohl strukturell wie inhaltlich umfassend geändertes EU-Vergaberecht kennen. Gerne steht Ihnen für Fragen rund um die aktuelle Reform unser Vergaberechtsteam in Köln und Berlin zur Verfügung.