Der Vorschlag dient der Konsolidierung der drei klassischen Vergaberichtlinien einschließlich der Dienstleistungsrichtlinie und enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem geltenden Vergaberecht. Diese Änderungen betreffen etwa die Einführung neuer Vergabeverfahren (etwa des sogenannten „wettbewerblichen Dialogs“), die Anhebung der Schwellenwerte sowie die Anerkennung sogenannter zuschlagsfremder Kriterien, also solcher Kriterien, die nicht unmittelbar mit der Auftragserfüllung in Zusammenhang stehen.
Die Behandlung des Legislativpakets hat mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 14.05.2002 ihren inhaltlichen Abschluß gefunden. Am 02.07.2003 wurde der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom Europäischen Parlament angenommen. Allerdings verblieben als Ergebnis der Abstimmung etwa 45 Abänderungen, weswegen das Legislativpaket nun ins Vermittlungsverfahren geht. Im Parlament wurde etwa die vom Berichterstatter vorgeschlagene Anhebung der Schwellenwerte um ca. 50 % abgelehnt. Es bleibt also bei der dem im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehenen Erhöhung von etwa 25 %. Auch die beantragte Streichung oder wesentliche Abschwächung der Regelungen zur Zulässigkeit sozialer und umweltschutzbezogener Erwägungen wurde vom Europäischen Parlament verworfen. Unter die neu anerkannten Zuschlagskriterien wurden dagegen auch Herstellungsverfahren sowie die Berücksichtigung der Politik eines jeweiligen Bieters gegenüber Behinderten aufgenommen. Die Berücksichtung von Belangen der Behinderten fand zudem Aufnahme in die Bestimmungen über technische Spezifikationen. Mit einer Verabschiedung des Legislativpakets dürfte Anfang des kommenden Jahres zu rechnen sein.