Der Umweltausschuss des Bundesrates hat bereits zahlreichen Anträgen der Länder zugestimmt. Die Beratung des Wirtschaftsausschusses über die Änderungsanträge der Länder steht dagegen noch aus. Das Plenum des Bundesrates wird daher frühestens in der zweiten Aprilhälfte abschließend über die Verordnung entscheiden.
Das ursprünglich von der Bundesregierung geplante Inkrafttreten der Deponieverwertungsverordnung noch vor dem 01.06.2005 dürfte sich damit kaum realisieren lassen. Nennenswerte Auswirkungen auf die Verwertungspraxis dürften hieraus allerdings nicht resultieren. Die Deponieverwertungsverordnung wird aller Voraussicht nach in einem überschaubaren Zeitraum nach dem 01.06.2005 in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass sich die zuständigen Überwachungsbehörden in der Zwischenzeit bereits an den bekannten Entwürfen der Deponieverwertungsverordnung orientieren werden, um zu vermeiden, dass nach Inkrafttreten der Verordnung aufwendige Änderungsverfahren im Hinblick auf den Deponieabschluss erforderlich werden.