Nach der Entscheidung zur Unwirksamkeit von Safe Harbor (siehe unsere letzten beiden Newsletter) sollen sich die Aufsichtsbehörden nach Medienberichten auf einen Kompromiss zum Umgang mit Datentransfers in die USA geeinigt haben:
Die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht („ULD“) hatte entgegen ihrer vorherigen Äußerungen erklärt, dass sie nun einen Datentransfer in die USA selbst bei zusätzlicher Absicherung durch EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules und selbst bei Einwilligung der Betroffenen für unzulässig halt.
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