Das Investitionsbeschleunigungsgesetz (siehe unser Blog-Beitrag vom 16.11.2020) ist am 10.12.2020 in Kraft getreten. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen hatte, hatte diesem am 27.11.2020 auch der Bundesrat zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind nun die Änderungen unter anderem der Verwaltungsgerichtsordnung, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zu beachten. Noch nicht in Kraft sind lediglich die Änderungen des Raumordnungsverfahrens (vgl. § 15 Raumordnungsgesetz) und der Raumordnungsverordnung. Diese werden am 09.06.2021 in Kraft treten.
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