Die UfAB-e-Health ist aktualisiert worden. Sie wurde 2019 erstmals veröffentlicht und diente seither als Basis für entsprechende Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (vgl. Vergabeblog.de vom 14/05/2019, Nr. 40774).
Die für Vergaben von digitalen Versorgungsangeboten (wie etwa telemedizinischen Dienstleistungen) von Praktikern aus dem Anwalts- und Gesundheitsmanagementbereich entwickelte UfAB-e-Health berücksichtigt nicht nur das aktuelle Vergaberecht, sondern auch den derzeitigen Stand der Technik auf dem Gebiet der digitalen Gesundheitsversorgung / Telemedizin, Anforderungen der Krankenkassen an bedarfs- und kundenorientierte Angebote, Anforderungen an Datenschutz- und Datensicherheit sowie Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der Sozialgesetzbücher.
Um diesem komplexen Anspruch zu genügen, muss die UfAB-e-Health regelmäßig fortgeschrieben werden. In der aktuellen Version werden insbesondere höhere Anforderungen an die Informationssicherheit und die Plausibilisierung der Qualität gestellt. Berücksichtigt wurden auch neue Möglichkeiten des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG).
Die aktualisierte Version der UfAB-e-Health finden Sie hier.
Die UfAB-e-Health-Wertungsmatrix finden Sie hier.