Einer der Schwerpunkte lag bei der in der Praxis mit zunehmender Häufigkeit zu beobachtenden Verfahrensbeendigung durch Absprachen mit Gericht und Staatsanwaltschaft. So hielt unter anderem der Vorsitzende Richter am BGH a. D. Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner einen auf großes Interesse bei der Zuhörerschaft stoßenden Vortrag über Ursachen und Folgen einer gescheiterten Absprache bzw. eines gescheiterten „Deals“. Neben der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH an eine prozeßordnungsgemäße Absprache und der Rechtswirklichkeit widmete sich das Referat von Prof. Dr. Meyer-Goßner auch der Verwertbarkeit eines vom Angeklagten bereits abgelegten Geständnisses nach einem fehlgeschlagenen Deal sowie den revisionsrechtlichen Folgen einer prozesswidrigen Absprache. Entsprechend dem diesjährigen Thema des Strafverteidiger-Kolloquiums 2003 Rechtsfolgen und Strafvollstreckung beschäftigten sich weitere Vorträge mit der Sicherungsverwahrung, gesetzlichen Kronzeugenregelungen und deren Ausweitungstendenzen, der Strafaussetzung zur Bewährung in der Praxis des OLG Köln, den Besonderheiten bei der Rechtsfolgenbestimmung in Bezug auf den ausländischen Angeklagten sowie der Verteidigung gegen die Strafzumessung aus verjährten und ausgeschiedenen Straftaten. Der zweite Tag des Kolloquiums stand im Zeichen der Telefonüberwachung, die sowohl rechtlich unter dem Schlagwort eines „nicht kontrollierbaren Ermittlungsinstrumentes“ als auch in Bezug auf die technischen Möglichkeiten einer Abwehr von Lauschangriffen beleuchtet wurde. Ein Highlight des Strafverteidiger-Kolloquiums 2003 war zweifellos die sich anschließende Podiumsdiskussion mit dem Thema „Folter in Deutschland – Realität oder Albtraum? Eine unzulässige, überflüssige oder notwendige Diskussion?“, an der der Polizeipräsident Wolfgang Albers (Bonn), der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg (Berlin), Rechtsanwalt Prof. Norbert Gatzweiler (Köln), Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg), Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) und Prof. Dr. Wolfgang Schild (Universität Bielefeld) unter der Leitung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volkmar Mehle teilnahmen. Die Verfassung verbietet ebenso wie die Europäische Menschenrechtskonvention jedwede Form der seelischen oder körperlichen Misshandlung eines Beschuldigten. Dennoch haben im vergangenen Jahr der Fall des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler sowie die sich daran anschließende, in der Öffentlichkeit geführte Debatte von Juristen, Polizisten und Menschenrechtlern und die an privaten Stammtischen entfachten Diskussionen gezeigt, dass eine mögliche Aufweichung des Folterverbots in Deutschland jedenfalls kein Tabuthema mehr zu sein scheint. Im Fall von Metzler hatte der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner in einem internen Vermerk angeordnet, dass der Tatverdächtige, nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen erneut zu verhören sei. Zum Zeitpunkt dieser Anordnung ging die Frankfurter Polizei noch davon aus, dass Jakob von Metzler noch am Leben sei. Ob die Anwendung von Folter zur Rettung eines Menschenlebens oder, wie sich Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm augenscheinlich vorstellen könnte, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr durch Terroristen für tausende von Menschen, zulässig sein sollte, wurde sodann sowohl auf dem Podium als auch innerhalb der Zuhörerschaft der Strafverteidiger hitzig diskutiert. Die ganz überwiegende Mehrheit war sich einig, dass, um es mit den Worten von Dr. Prantl zu formulieren, bereits eine „Diskussion über Folter ein Indiz für eine zivilisatorische Regression“ sei. Unbeschadet der Tatsache, dass ohnehin keinerlei gesetzliche Grundlage, auch nicht für „ein bisschen“ Folter vorhanden ist, war der Tenor der Diskussion, ein Rechtsstaat foltere nun einmal nicht. Erst recht sei es unvorstellbar, die Anwendung von Folter in – wenn auch nur extremen – Einzelfällen in das Ermessen der Polizei zu stellen. Nicht verkannt wurde von den Teilnehmern an der Podiumsdiskussion allerdings auch, dass beim nächsten Fall wie dem des Jakob von Metzler die öffentliche Diskussion über eine Lockerung des Folterverbots erneut aufflammen wird. Im Anschluss an das diesjährige Strafverteidiger-Kolloquium fand schließlich das 4. Internetforum statt, das sich den technischen wie rechtlichen Hintergründen des „Daten- und Identitätsklau“ im Internet widmete.