Steuerliche Förderung von besonders partikelarmen Diesel-Pkw
Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen vor,
- neue Pkw, die in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 erstmals zugelassen werden und den anspruchsvollen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten, in Höhe von 350,- Euro befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien;
- neue Pkw, die ab 1. Januar 2008 erstmals zugelassen werden und den Partikelgrenzwert von 0,005 g/km nicht einhalten, mit einem einmaligen Zuschlag von 20% der Jahressteuer zusätzlich zu belasten;
- im Verkehr befindliche Pkw, die vor dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen und vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, in Höhe von 250,- Euro befristet von der Kraftfahrtzeugsteuer zu befreien.
Die Steuerbefreiungen sollen an die jeweiligen Fahrzeuge geknüpft sein und für Pkw, die noch in diesem Jahr erstmals zugelassen oder nachgerüstet werden, am 1. Januar 2006 beginnen. Die Anforderungen an die Partikelminderungstechnik soll die Straßenverkehrszulassungsordnung regeln.
Das Gesetz soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der Genehmigung durch die Europäische Kommission – am 1. Januar 2006 in Kraft treten.