Am 30.06.2016 hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi seine Schlussanträge in dem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH mit dem Aktenzeichen C-51/15 (REMONDIS ./. Region Hannover) vorgelegt. Konkret geht es dabei um die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Gründung eines kommunalen Abfallzweckverbands (hier: des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) sowie die Übertragung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf diesen Zweckverband ausschreibungsfrei erfolgen können.
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