Das sind schlechte Nachrichten für Steuersünder. Sie müssen sich fragen, ob, wann und wie sie ihr Geld nach Deutschland zurückholen. Denn ab 01. Januar 2004 werden in der EU Zinserträge von Ausländern aus der Europäischen Union entweder an die Steuerbehörden im Heimatland gemeldet oder mit der Quellensteuer belegt. Sie beträgt zunächst 15%, von 2007 an 20% und ab 2010 dann 35%. Diese Steuer werden Luxemburg, Österreich und Belgien einführen, die dafür ihr Bankgeheimnis bewahren dürfen. Alle anderen EU-Länder schicken künftig Kontrollmitteilungen an die Heimatbehörden des Kontoinhabers. Die Kanalinseln müssen sich noch entscheiden. Die Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und St. Marino sollen ebenfalls eines der Modelle verwirklichen. Die Verhandlungen werden nach den EU-Plänen bis Ende März weitgehend abgeschlossen sein. Erst dann tritt die Zinsrichtlinie in Kraft. Die meisten Drittstaaten werden wohl eine Quellensteuer vorschlagen und ihr Bankgeheimnis beibehalten. Die bei den Deutschen so beliebten Steuerschlupflöcher Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich werden dadurch vom kommenden Jahr an teilweise gestopft. Wer sein Geld dort angelegt und die Erträge dem Fiskus bisher verschwiegen hat, besitzt nun mehrere Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Ändert er nichts, werden ihm zunächst 15%, dann 20% und in der Endstufe 35% seiner Zinserträge abgezogen. Der deutsche Fiskus erfährt nichts über die Einkünfte. Von 2010 an zahlt er mit 35% höhere Steuern als in Deutschland, wo derzeit eine Abgeltungssteuer für Zinsen von 25% geplant ist.
Möglichkeit 2
Möglich ist auch, das Geld dem Fiskus künftig zu melden, aber es im Drittstaat zu belassen oder nach Deutschland zurückzuholen. Dabei wären nur 25% zu bezahlen. Allerdings bohren die Behörden dann in der Vergangenheit, weil nicht angegebene Einkünfte nachversteuert werden müssen. Dabei können die Steuersünder ggf. von der geplanten Straffreiheit profitieren, wenn sie die nicht angegebenen Zinseinnahmen mit 25% bis Ende 2003 oder mit 35% bis spätestens Ende 2004 noch versteuern.
Möglichkeit 3
Da die Quellensteuer in den Steueroasen bis 2010 niedriger als in Deutschland ist, erwägen einige, ihr Geld erst 2009 zurück nach Deutschland zu verlagern. In diesem Fall profitieren sie allerdings nicht mehr von der Amnestie. Steuernachzahlungen zum deutlich höheren persönlichen Steuersatz kämen auf sie zu.
Möglichkeit 4
Perfekt sind die EU-Pläne noch nicht. Zum einen wird es weiter Steueroasen außerhalb Europas geben. In diese könnten Anleger ihre Gelder umschichten, auch wenn dies organisatorisch deutlich aufwendiger wäre.
Zum anderen wird die EU nur Zinserträge von Anleihen und Fonds erfassen. Außen vor bleiben Stiftungen sowie Dividenden und Großgewinne, die in Deutschland steuerpflichtig sind oder künftig sein werden. Schon bald werden Banken daher Produkte anbieten, die verstärkt auf Aktien oder Anleihen ohne Zinskupon setzen.