Die Europäische Kommission hat in einem Beschluss vom 28. Mai 2018 festgestellt, dass die Befreiung von Strom-Netzentgelten in den Jahren 2012 und 2013 nach § 19 Abs. 2 StromNEV in seiner damaligen Fassung gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen hat. Sie hat die Bundesrepublik Deutschland zugleich verpflichtet, die demnach unzulässigen Beihilfen von den begünstigen Unternehmen zurückzufordern.
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