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Eintrag
Rückforderung von Netzentgeltbefreiungen 2012 und 2013
30.05.2018 avocado allgemein

Rückforderung von Netzentgeltbefreiungen 2012 und 2013

Die Europäische Kommission hat in einem Beschluss vom 28. Mai 2018 festgestellt, dass die Befreiung von Strom-Netzentgelten in den Jahren 2012 und 2013 nach § 19 Abs. 2 StromNEV in seiner damaligen Fassung gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen hat. Sie hat die Bundesrepublik Deutschland zugleich verpflichtet, die demnach unzulässigen Beihilfen von den begünstigen Unternehmen zurückzufordern.

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