Die Europäische Kommission hat mit ihrer Folgemitteilung vom 15.11.2005 zu ihrem Grünbuch „Öffentlich private Partnerschaften“ für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen eine gesetzgeberische Initiative angekündigt und die einzelnen Verfahrensvoraussetzungen, die sie für wünschenswert hält, in ihrer interpretativen Mitteilung vom 23.03.2006 weiter konkretisiert. Ein derartiges Vorgehen ist sehr zu begrüßen, ist doch ein gesetzlicher Rahmen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen dringend notwendig. Dementsprechend diskutieren schon heute die Vergaberechtsexperten über die Vorgaben eines strukturierten Verfahrens. Die weiteren Entwicklungen sind mit Spannung zu erwarten.
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