Mit Datum vom 04.06.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Entwurf zur Novellierung der VOL/A vorgelegt. Umgesetzt werden sollen unter anderem die Ergebnisse der für das Ministerium durchgeführten Kostenmessung der Prozesse öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus Sicht der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber. Ziel ist die Vereinfachung der VOL/A im Interesse des Bürokratieabbaus und zur Erhöhung der Transparenz. Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, dass die bisherigen Abschnitte 1 und 2 der VOL/A in einem Regelwerk – unterteilt in Basis- und a-Paragraphen – zusammengefasst wird. Die Abschnitte 3 und 4 sollen dagegen in einer eigenständigen Sektorenverordnung geregelt werden. Statt der bisherigen 32 Paragraphen soll eine Reduzierung auf 20 Paragraphen erfolgen. Unterhalb der Schwellenwerte soll der bisherige Vorrang der öffentlichen Ausschreibung zugunsten eines Gleichrangs aller Verfahrensarten aufgegeben werden (bei grundsätzlicher Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs). Zudem sollen die Begrifflichkeiten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte – bezogen auf die Verfahrensarten – angeglichen werden. Ferner ist als zentraler Änderungsvorschlag vorgesehen, dass Leistungen bis zu einem Auftragswert von 500,00 € als „Direktkauf“, d. h. ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, beschafft werden können. Die Regelungen über die Eignung der Bieter sollen modifiziert werden ebenso wie die Möglichkeit zum Nachreichen von Unterlagen. Die Kostenfreiheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren soll festgeschrieben werden. Schließlich ist eine zentrale Veröffentlichungspflicht unter www.bund.de angedacht.
Fazit
Der Ansatz, die VOL/A „entschlacken“ zu wollen, ist zu begrüßen. Weitere Beratungen sind im Verdingungsausschuss für Leistungen bis Herbst diesen Jahres in Aussicht genommen. Der weitere Gang des Verfahrens bleibt abzuwarten.