Hierzu werden die Einspeisevergütungen teils gesenkt, teils stärker differenziert und in einzelnen Bereichen erhöht. So sieht der Entwurf beispielsweise im Bereich Biomasse die Einführung zweier neuer Stufen bei 75 und 200 kW mit höherer Vergütung sowie eine Anhebung der Vergütungssätze um 2,5 Cent/kWh vor, soweit der Strom ausschließlich aus Pflanzen- und Pflanzenbestandteilen im Sinne der BiomasseV und/oder aus Gülle gewonnen wird. Zusätzlich um 1 Cent/kWh sollen sich die Vergütungssätze erhöhen, soweit der Strom mittels innovativer Techniken mit zum Teil höherem Wirkungsgrad gewonnen wird.
Überdies sieht der Entwurf Änderungen betreffend Strom aus Deponiegas, Klärgas und Grubengas vor. Hier soll die bisherige Vergütung im Grundsatz beibehalten, zur Schaffung eines Anreizes zum Einsatz entsprechender Techniken jedoch um 1 Cent/kWh erhöht werden, soweit der Strom mittels Brennstoffzellen gewonnen wird.
Zur Erhöhung der Transparenz sieht der Referentenentwurf schließlich die Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung der Energiemengen und Vergütungszahlungen der einzelnen Techniken der erneuerbaren Energieerzeugung auf Seiten der Netzbetreiber vor.