Sie wird in der nächsten Zeit Abfallerzeuger und die gesamte Entsorgungswirtschaft nachhaltig beschäftigen, da das Regelwerk eines an Neuerungen mit sich bringt. Frist zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist der 12. Dezember 2010. In Deutschland bedeutet Umsetzung unter anderem: Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
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