Seit 18.04.2016 ist das neue EU-Vergaberecht in Kraft. Erste Erkenntnisse haben sich bei der Anwendung bereits ergeben. Grund genug, einige praxisrelevante Regelungen näher zu beleuchten.
Deshalb wird unser Vergaberechtsteam aus Köln und Berlin in drei Sonderausgaben unseres Newsletters in den nächsten drei Wochen jeweils zwei Themen kompakt und praxisnah darstellen. Wir hoffen, für Sie sind einige interessante Aspekte dabei.
Den Auftakt bilden die Ausnahmen vom Vergaberecht. Hier gibt es zu der Frage, welche Vertragsänderungen ausschreibungspflichtig sind, und auch zum Thema Inhouse-Vergabe erste relevante Erkenntnisse.
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