In der sogenannten „Tippgeber“-Affäre hat ein Bußgeld von 1,3 Millionen Euro zum Ende des Jahres für Aufsehen gesorgt:
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollen der Debeka als sogenannte „Tippgeber“ die Namen, Anschriften und weitere Daten von Personen verkauft haben. Die Debeka verwendete diese Daten offenbar, um die betroffenen Personen anzusprechen und als Neukunden zu gewinnen. Die Weitergabe der Daten erfolgte in zahlreichen Fällen ohne die notwendige Einwilligung der Betroffenen.
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