Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat aufgrund der Ergebnisse ihrer Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) eine Neufassung des Gesetzes nach einem Referentenentwurf der Landesregierung (Vorlage 16/3809) beschlossen.
Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieterunternehmen beklagen bereits seit langem, dass das TVgG NRW zu unangemessenen Mehraufwänden bei Beschaffungen führe. Die zunehmende Bürokratie durch zusätzliche Formblätter, Erklärungen und Nachweise sowie die damit einhergehenden Dokumentations- und Kontrollpflichten während der Vertragsausführungsphase hielten außerdem gerade kleine und mittelständische Unternehmen häufig von einer Angebotsabgabe ab. Tatsächlich ist seit Einführung des TVgG 2012 die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer erheblich zurückgegangen. Auch der EuGH hatte sich zudem bereits mit dem TVgG NRW (und einer vergleichbaren rheinland-pfälzischen Regelung) zu befassen; genau wie der Landesverfassungsgerichtshof, welcher aktuell auf eine Vorlage des VG Düsseldorf über die Vereinbarkeit des TVgG mit der Landesverfassung zu entscheiden hat.
Man könnte also meinen, das TVgG sei nicht gerade ein Erfolgsmodell. Trotzdem möchte der Landesgesetzgeber aber an dem Gesetz festhalten. Allerdings ist beabsichtigt, die Regelungen zeitnah durch eine Neufassung sowohl für Vergabestellen als auch für Unternehmen zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und anwenderfreundlicher zu gestalten. Dies will der nordrhein-westfälische Gesetzgeber im Wesentlichen durch die folgenden Änderungen erreichen:
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden nun die Clearingstelle Mittelstand und die kommunalen Spitzenverbände angehört; anschließend kann die Landesregierung den Entwurf dem Landtag für weitere Beratungen und zur Beschlussfassung zuleiten. Ob und inwieweit das Gesetz letzten Endes tatsächlich zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung der Beschaffung in Nordrhein-Westfalen führen wird, muss aber wohl noch mit ein wenig Skepsis abgewartet werden.