Am 4. Juni 2021 hat die EU Kommission die lang erwarteten neugefassten EU Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – „SCCs“) zur Absicherung internationaler Datentransfers veröffentlicht. Die bislang gültigen SCCs bleiben danach nur noch für einen kurzen Zeitraum gültig; ab dann müssen Unternehmen ihre Datenübermittlungsverträge auf Grundlage der neuen SCCs angepasst haben.
Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen finden Sie im beiliegendem Newsletter.
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen beim internationalen Datentransfer. Sprechen Sie uns an!