Ab dem 01.01.2016 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Dies betrifft sowohl die „klassische Auftragsvergabe“ als auch Vergaben im Sektorenbereich. Hierzu hat die EU-Kommission am 25.11.2015 die EU-Verordnungen 2015/2170 und 2015/2171 zur Anpassung der EU-Vergaberichtlinien 2014/24 und 2014/25 in Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im EU-Amtsblatt (Abl. EU Nr. L 307 v. 25.11.2015, S. 5 ff.) veröffentlicht. Gleichzeitig hat die Kommission mit der Verordnung 2015/2172 auch die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der neuen, bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzenden Konzessionsvergaberichtlinie neu festgesetzt.
Ab dem 01.01.2016 gelten danach folgende Schwellenwerte:
Für Vergaben von Bauaufträgen: 5.225.000,00 Euro (bisher 5.186.000,00 Euro),