Bereits zum 01.01.2012 hat die Kommission der Europäischen Union mittels Verordnung 1251/2011 vom 30.11.2011 (Abl. EU Nr. L 319/43 vom 02.12.2011) die Schwellenwerte angepasst, die für die Anwendung des europäischen Vergaberechts gelten. Bei Überschreiten der derart festgelegten Schwellenwerte finden die strengen Verfahrens- und Formvorschriften des GWB, der VgV, der Sektorenverordnung, der VOF sowie der Abschnitte 2 der VOL/A bzw. VOB/A sowie die Vorschriften zum vergaberechtlichen Rechtsschutz Anwendung.
Zwar gelten EU-Verordnungen in den Mitgliedstaaten grundsätzlich unmittelbar, also ohne dass es einer Umsetzung im nationalen Recht bedürfte. Da die Vergabeverordnung (VgV) für Deutschland bislang aber niedrigere und somit „strengere“ Schwellenwerte festlegte als die neue EU-Verordnung, galten diese nationalen Schwellenwerte zunächst über den 31.12.2011 hinaus weiter.
Im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2012 (BGBl. Teil I Nr. 14, 488) ist nunmehr die Anpassung der VgV an die neuen europäischen Schwellenwerte veröffentlicht worden. Damit ist die neue Vergabeverordnung am 22.03.2012 in Kraft getreten. Seit dem vorgenannten Datum betragen die EU-Schwellenwerte: