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Eintrag
Neue EU-Schwellenwerte ab 2026 – Was ändert sich für die Vergabe öffentlicher Aufträge?
29.10.2025 Dr. Rebecca Schäffer

Neue EU-Schwellenwerte ab 2026 – Was ändert sich für die Vergabe öffentlicher Aufträge?

Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Netto-Auftragswert die EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

Alle zwei Jahre überprüft die Europäische Kommission die sogenannten EU-Schwellenwerte, also eben jene Auftragswerte, ab denen europaweite Vergabeverfahren durchzuführen sind.

Zum 1. Januar 2026 steht die nächste Anpassung bevor. Die neuen Schwellenwerte wurden am 22. Oktober 2025 in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151, 2025/2152 und 2023/2497 veröffentlicht.

Die wichtigsten Fakten

1. Geltungszeitraum
Die neuen Schwellenwerte gelten vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2027. Damit folgt die EU dem zweijährigen Anpassungsrhythmus, der im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) verbindlich geregelt ist.

2. Neue Schwellenwerte im Überblick
Für klassische öffentliche Aufträge (Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge) sowie Konzessionen gelten ab 2026 folgende Werte:

Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026Bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)140.000 EUR143.000 EUR140.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)216.000 EUR221.000 EUR215.000 EUR

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

AuftragsartAb 01.01.2026bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)432.000 EUR443.000 EUR431.000 EUR

 

Konzessionen (2014/23/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Konzessionen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR

 

3. Hintergrund und Berechnung
Die Anpassung erfolgt regelmäßig anhand eines festen mathematischen Verfahrens, um Wechselkursschwankungen zu berücksichtigen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die WTO legt die Werte in Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds fest. Diese werden auf Grundlage des durchschnittlichen Euro-Tageskurses der letzten 24 Monate (bis 31. August vor Inkrafttreten) in Euro umgerechnet und auf volle Tausend Euro abgerundet.

Damit sollen Wechselkursschwankungen ausgeglichen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Rahmen des GPA-Abkommens sichergestellt werden.

Fazit 

Mit den neuen Schwellenwerten müssen sich Beschaffer und Bieter im Vergaberecht erneut auf leichte Veränderungen einstellen. 

Für die Praxis bedeutet das:

  • Vergabestellen sollten ihre internen Richtwerte und Vorlagen rechtzeitig anpassen.
  • Bieter sollten frühzeitig prüfen, ob Aufträge künftig dem EU-Vergaberecht fallen.

Fragen hierzu? Fragen Sie uns!
Unsere Expert:innen im Vergaberecht unterstützen Sie gerne bei der Einordnung und Umsetzung der neuen Vorgaben.

Autor:in

Dr. Rebecca Schäffer
Köln, Brüssel
Zur Person

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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