Praxistipp
Nutzen Sie die Chance, um sich ohne großen Aufwand über neue Geschäftspartner zu informieren. Führen Sie solche Recherchen als Standardprozess in solchen Bereichen ein, in denen das Risiko erhöht ist, dass Ihr Unternehmen das Opfer von Wirtschaftsstraftaten wird.
Andererseits können Sie auch insbesondere neue ausländische Geschäftspartner darauf hinweisen, dass diese sich – sozusagen aus amtlicher Quelle – die Daten über ihr Unternehmen besorgen können. In anderen Ländern ist dies längst möglich und üblich (z. B. beim britischen Companies House unter www.companieshouse.gov.uk).
Einzelheiten
Die neue Datenbank wurde durch das neue Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ermöglicht und die Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch. Abfragen aus dem Handelsregister kosten € 4,50 pro Seite, bezahlt werden kann mit Kreditkarte oder mittels elektronischer Lastschrift.
Anmerkungen
Ein Nebeneffekt der neuen Situation dürfte sein, dass die insbesondere von GmbHs bisher nicht hinreichend beachteten Publikationspflichten (z. B. für den Jahresabschluss) künftig stärker durchgesetzt werden, zumal hierfür neu eine Bundesbehörde zuständig ist. Verstöße gegen die Publikationspflichten können mit Bußgeldern bis zu € 25.000 geahndet werden.
Bisher war die Beschaffung der Registerdaten äußerst schwierig und aufwändig. Aus dem Blickwinkel von Compliance ist das neue elektronische Register sowohl im Hinblick auf Corporate Governance als auch unter dem Gesichtspunkt der erleichterten Prävention von Wirtschaftskriminalität uneingeschränkt zu begrüßen.