Umweltverbände hatten in der Vergangenheit nur wenig Einfluss, wenn es um die Sanierung von Altlasten ging. Mit seinem Urteil zur Sanierung der Kessler-Grube vom 22. Juni 2023 (Az. 10 C 4.23) hat das Bundesverwaltungsgericht die Position der Umweltverbände gestärkt, indem es erstmals Klagerechte von Umweltverbänden im Zusammenhang mit Sanierungsplänen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz zugelassen hat. Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht den Umweltverbänden aber auch Grenzen gezogen: Es bleibt den Umweltverbänden weiter generell verwehrt, gerichtlich ihre eigene bevorzugte Sanierungsplanung durchzusetzen.
Mit dem Hintergrund und den praktischen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für zukünftige Sanierungsvorhaben von Altlasten befasst sich folgende aktuelle Veröffentlichung von Dr. Michael Gayger:
Klagen von Umweltverbänden und neue Anforderungen an die Sanierungsplanung, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kessler-Grube, altlasten spektrum, Ausgabe 1/2025, S. 13 ff
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