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Eintrag
Kein Markenschutz der Bezeichnung „SPA“ für Wasser
31.08.2005 avocado allgemein

Kein Markenschutz der Bezeichnung „SPA“ für Wasser

Ein Wort, das in seiner ursprünglichen Bedeutung eine geographische Herkunftsangabe darstellt, könne sich zu einer beschreibenden Angabe entwickeln. Die Bezeichnung „SPA“ sei ungeachtet ihrer originären geografischen Bedeutung wegen seiner inzwischen verbreiteten Bedeutung als Bezeichnung von Wellness-Einrichtungen mit besonderem Bezug zu Wasser für Dienstleistungen in diesem Bereich sowie für kosmetische Produkte nicht (mehr) eintragungsfähig.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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