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Eintrag
Inkrafttreten von Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz („VSBG“) ab dem...
13.01.2017 avocado allgemein

Inkrafttreten von Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz („VSBG“) ab dem 01.02.2017

Ab dem 01.02.2017 sind Unternehmen,

  • die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen,
  • die eine Website unterhalten oder
  • die Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden,


nach § 36 VSBG dazu verpflichtet, Verbraucher über die Möglichkeit der Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren.

Den vollständigen Newsletter finden Sie hier.

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