Vor wenigen Tagen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den finalen Text der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Die UVgO soll die Vergabeordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL/A) ersetzen. Sie entspricht im Wesentlichen dem Inhalt der Vergabeverordnung (VgV), die oberhalb der EU-Schwelle für Vergaben von Lieferungen und Leistungen gilt. Allerdings gibt es im Detail deutliche Abweichungen zwischen VgV und UVgO, z. B. was das Selbstausführungsgebot angeht. Unklar ist, inwieweit die einzelnen Bundesländer und damit auch die Kommunen dem vom BMWi formulierten Inhalt der UVgO folgen werden.
Den Link zum Text finden Sie hier.
avocado rechtsanwälte führen in Berlin am 26.01.2017 und in Köln am 16.02.2017 Informationsveranstaltungen zur UVgO durch. Dabei wird Hans-Peter Müller vom BMWi über die UVgO referieren und Rechtsanwälte von avocado die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere erste Erfahrungen mit der Vergaberechtsreform 2016 darstellen.
Den Veranstaltungsflyer nebst Anmeldebogen finden Sie hier.