Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – der Countdown für das neue Verbringungsrecht läuft
Auf verschiedenen Ebenen wird zu Zeit mit Hochdruck an flankierenden Regelungen bzw. an der Lösung noch offener Anwendungsfragen gearbeitet. Einige Stichworte hierzu:
- Das deutsche, die europäische Verordnung flankierende Abfallverbringungsgesetz hat am 08.06.2007 den Bundesrat passiert. Gegenwärtig wird es in den Gremien des Bundestages beraten. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten.
- Am 14. und 15.06.2007 tagen in Brüssel die Korrespondenten (Anlaufstellen) der EU-Mitgliedstaaten. Hier wird es unter anderem um die Abstimmung weiterer Correspondence-Guidelines („Anlaufstellen-Leitlinien“) gehen. Themen der Sitzung sind unter anderem Fragen zur Ausfuhr grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten, Dokumentationspflichten bei vorläufiger Verwertung und vorläufiger Beseitigung, der noch „leere“ Anhang III A betreffend Stoffgemische der Grünen Liste sowie der Umgang mit dem Formular des Anhangs VII bei der Beteiligung von Maklern oder Händlern an der grenzüberschreitenden Entsorgung.
- Nach wie vor haben sehr viele Nicht-EU-Staaten auf die Frage der Europäischen Union („note verbale“) nach dem Umgang mit grün gelisteten Abfällen nicht geantwortet. Die Antwort Indiens liegt mittlerweile vor. Die von vielen Unternehmen dringend erwartete Antwort Chinas soll dem Vernehmen nach noch vor dem 12.07.2007 eingehen. Wie zu verfahren ist, wenn spät eingehende Antworten nicht mehr in der nach Art. 37 Abs. 2 VVA noch zu erlassenden Verordnung berücksichtigt werden können, ist noch offen, soll aber auf Korrespondentenebene kurzfristig geklärt werden.
- Die Anhänge (Abfalllisten) zur VVA sind wegen der vielen Querverweise schwer lesbar. Das Umweltbundesamt hat eine konsolidierte Liste erstellt. Sie ist voraussichtlich Anfang der kommenden Woche auf der Homepage des Umweltbundesamtes abrufbar.
- Die in Arbeit befindliche Bund-Länder-Handlungshilfe zur VVA geht am 19.06.2007 in den Abfallrechtsausschuss der LAGA. Es ist beabsichtigt, dass die Handlungshilfe etwa zur Jahresmitte veröffentlicht werden soll. Ein zweiter Teil der Handlungshilfe wird sich mit den Regelungen des deutschen Abfallverbringungsgesetzes befassen. Mit diesem zweiten Teil ist zum Jahresende zu rechnen.
Einen Veranstaltungshinweis zum Thema finden Sie hier und hier.