Im November 2014 haben avocado rechtsanwälte über die Europäische Erbrechtsverordnung berichtet. Die Unwägbarkeiten, die selbst nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung ab August 2015 im Erbfall noch bestehen werden, finden sich verstärkt bei dem Versuch wieder, ehevertraglich belastbare, bindende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Aber auch hier kann eine fehlende Regelung im Fall der Ehescheidung existenzbedrohende Auswirkungen für die Beteiligten im privaten Bereich und für die von ihnen geführten Familienunternehmen nach sich ziehen. Im Eherecht jedenfalls sind noch weniger Regelungssicherheiten zu erlangen und das besonders im finanziell bedeutsamen Güterrecht. Gerade deshalb sollte die Frage bedacht und mit besonderer Sorgfalt im Ehevertrag behandelt werden.
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