Der von Bund und Ländern gebildete IT-Planungsrat hat neue EVB-IT für Cloud-Lösungen verabschiedet, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2022 verkündet hat. Erstmalig stehen damit der öffentlichen Hand standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud-Lösungen zur Verfügung.
Die neuen EVB-IT Cloud wurden so gestaltet, dass sie für eine Reihe von Leistungsarten verwendet werden können, insbesondere für Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) und Managed Cloud Services (MCS). Zudem können andere EVB-IT-Verträge um die EVB-IT Cloud Vertragsdokumente ergänzt werden. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine IT-Lösung erstellen und anschließend in einer Cloud betreiben soll.
Neben dem eigentlichen EVB-IT Vertrag stehen umfangreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) zur Ergänzung des Vertrages zur Verfügung. Daneben existiert ein Kriterienkatalog für Cloud-Leistungen sowie eine von den Bietern bzw. späteren Auftragnehmern auszufüllende Anlage zur partiellen Einbeziehung von Auftragnehmer-AGB. Insbesondere letztgenanntes Dokument wird in der Praxis sicherlich bedeutsam werden, um die Akzeptanz des neuen Vertragswerks bei den großen sog. „Hyperscalern“ sicherzustellen.
In 18 Monaten sollen die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und ggf. angepasst werden. Hierzu ist die Arbeitsgruppe EVB-IT insbesondere auf das Feedback der Anwender angewiesen. Erfahrungen und Anregungen können unter DGI5@bmi.bund.de mitgeteilt werden.
Haben Sie IT- und/oder vergaberechtliche Fragen zur Nutzung der neuen EVB-IT Cloud? Dann unterstützen wir Sie jederzeit gerne!