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Eintrag
Europäische Kommission plant Regelung zur Dienstleistungskonzession
05.11.2007 avocado allgemein

Europäische Kommission plant Regelung zur Dienstleistungskonzession

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 einen (detaillierten) Regelungsvorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorlegen. Einem ersten Dokument der Kommission zufolge sind für das Verfahren der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen den Vorschriften für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen entsprechende, detaillierte Regelungen zu erwarten. Hierdurch sollen die bislang zu beachtenden, durch die Rechtsprechung des EuGH entwickelten Grundsätze zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ersetzt werden. Bislang sind im Wesentlichen das Verbot der Diskriminierung sowie die Verpflichtung zur Transparenz, kraft derer ein angemessener Grad an Öffentlichkeit sichergestellt und die Nachprüfung ermöglicht werden muss, anwendbar.

Detaillierte Regelungen zu erwarten

Gegenwärtig führt die Europäische Kommission noch ein Gesetzesfolgenabschätzungsverfahren durch. Gleichwohl wurden bereits erste Überlegungen für einen legislativen Vorschlag bekannt. Verschiedene Schlüsselthemen sehen wie folgt aus:

  • Notwendigkeit einer konkreten Definition von Dienstleistungskonzessionen,
  • Unterscheidung zwischen Bau- und Dienstleistungskonzessionen,
  • Höhe möglicher Schwellenwerte, unterhalb derer die neuen Vorschriften keine Anwendung finden,
  • Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen,
  • mögliche Begrenzung der Dauer von Konzessionen,
  • Vergabe von Unterkonzessionen durch den Konzessionär,
  • Änderungen eines Konzessionsvertrages während seiner Laufzeit,
  • mögliche Ausdehnung der EG-Sektorenrichtlinie (SKR) auf Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Fazit

In der Vergabepraxis bedarf es derzeit der Bekanntmachung der Vergabe einer Dienstleistungskonzession inklusive aller wesentlichen Informationen den Bietern gegenüber, weiterhin besteht die Pflicht zur Beteiligung mehrerer Bieter und zur Gleichbehandlung der Bieter während des gesamten Vergabeverfahrens, insbesondere zur Anwendung objektiver Kriterien und angemessener Fristen sowie zur Zuschlagserteilung auf objektiver Grundlage durch neutrale Entscheidung. Die neuen Anforderungen, die zukünftig an Vergabestellen gestellt werden, werden voraussichtlich weit über die bisherigen Pflichten hinausgehen, so dass es sich anbietet, sich hiermit frühzeitig auseinander zu setzen. Zumindest für öffentliche Auftraggeber wird die Attraktivität des Modells einer Dienstleistungskonzession wohl durch den neuen Rechtsrahmen abnehmen.

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