In der Rechtssache Altmark geht es um die öffentliche Dienstleistung der Beförderung mit Omnibussen im Landkreis Stendal. 1994 erteilte der Landkreis der Altmark Trans GmbH Genehmigungen zur Beförderung und gewährte Zuschüsse, die die Kosten ihrer Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen decken sollten. Ein mit ihr im Wettbewerb stehendes Unternehmen (die NVGA) erhob Klage bei den deutschen Gerichten und trug vor, dass die Altmark Zuschüsse erhalte, die mit den Gemeinschaftsvorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar seien. Daraufhin hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof gebeten, sich zur Rechtsnatur dieser Zuschüsse zu äußern. Altmark ist nicht der einzige Fall, bei dem sich der Gerichtshof bemüht, staatliche Finanzhilfen für öffentliche Dienstleistungen ins EU-Wettbewerbsrecht einzuordnen. Im November 2001 entschied die 6. Kammer beim EuGH im Fall Ferring, dass öffentliche Zahlungen für die sogenannte Daseinsvorsorge keine Beihilfe seien, solange sie nur die Mehrkosten ausglichen. Bereits hiergegen hatte der Generalanwalt Léger in seinem ersten Schlußantrag im Fall Altmark massiv argumentiert. Auch die EuGH-Richter maßen dem Problem Bedeutung bei. In einem außergewöhnlichen Verfahren baten sie alle Mitgliedsstaaten, Rat und Kommission in einer zweiten Sitzung um die Darlegung ihrer Standpunkte. Generalanwalt Léger blieb unbeeindruckt von Einwänden der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der harten Linie, alle Finanzhilfen müßten von Brüssel genehmigt werden. Folgen die EuGH-Richter im Urteil seiner Auffassung, müßten die Mitgliedstaaten künftig jeden Euro, mit dem sie den öffentlichen Personennahverkehr - aber auch andere Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen - fördern, erst von der EU-Kommission genehmigen lassen oder aber die Buslinien, die mit Finanzspritzen fahren, europaweit ausschreiben. In Deutschland sind rund 5.000 Betriebe vom Urteil im Falle Altmark betroffen. Entscheiden die EuGH-Richter wie der Generalanwalt, müßten Tausende von Einzelbeihilfen für öffentliche Busse oder U-Bahnen genehmigt werden, im öffentlichen Nahverkehr würde es insoweit zwangsläufig zu ersten europaweiten Ausschreibungen kommen.