Die Kommission prüft gegenwärtig im Rahmen einer Konsultation die Notwendigkeit einer Initiative zur Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens für Dienstleistungskonzessionen. Es sollen Informationen dazu gesammelt werden, wie die derzeit nur spärlich vorhandenen Regelungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in der Praxis wirken und wie diese weiterentwickelt und ausgestaltet werden müssten, um Transparenz und Rechtssicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle potenziellen Bietenden die gleichen Chancen in der Vergabeprozedur erhalten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Regelungen zu komplex und beschwerlich gestaltet werden. Derzeit gelten für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen lediglich aus dem Primärrecht ableitbare allgemeine Rahmenvorgaben, die die Kommission in einer „Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen“ (ABl. 2006, C 179, 2) präzisiert hat.
In diesem Kontext hat die Kommission nun spezifische Fragebögen für öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, für Unternehmen sowie für deren Verbände und Zusammenschlüsse ausgearbeitet, in denen Erfahrungen mit Konzessionsvergaben wiedergegeben und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können. Die Konsultation läuft bis zum 30.09.2010 und kann abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2010/concessions_en.htm.