Mit der Verordnung (EG) Nr. 1150/2009 vom 10.11.2009 (ABl. L 313/3) hat die EU-Kommission die Formularverordnung (EG) 1564/2005 aktualisiert.
Insbesondere wurden die Formulare „Bekanntmachung über vergebene Aufträge“ sowie „Bekanntmachung über vergebene Aufträge-Sektoren“, Anhänge III und IV der Formular-Verordnung, neu gefasst. Außerdem wurden die jeweiligen Anhänge D mit der Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung geändert. Es besteht somit jetzt die Möglichkeit, die Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Bekanntmachung zu begründen und diese Begründung im Amtsblatt zu veröffentlichen. Diese Begründung ist erforderlich, um die 30-tägige Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des ohne förmliches Vergabeverfahren vergebenen Vertrages (§ 101b Abs. 2 GWW) zum Laufen zu bringen. Ohne eine solche Bekanntmachung hat ein Vertrag erst 6 Monate nach Vertragsschluss endgültigen Bestand.
Außerdem wurde ein Formular XIV zur Verwendung im Rahmen der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz aufgenommen. Grundlagen für derartige Veröffentlichungen sind Artikel 3a der beiden Rechtsmittelrichtlinien.
Das Formular XIV war spätestens ab dem 21. Dezember 2009 zu verwenden, die geänderten Formulare ab dem 01. Dezember 2009.