Mit dem Gesetzesvorhaben soll die auf europäischer Ebene durch die Linking-Directive bereits vollzogene Verknüpfung zwischen dem Emissionshandel und den beiden im Kyoto-Protokoll vorgesehenen projektbezogenen Mechanismen – gemeinsame Projektumsetzung („Joint Implementation“) und Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung („Clean Development Mechanism“) – auch auf nationaler Ebene hergestellt werden.
ProMechG
Den Kern des Entwurfes bildet das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG). Als Stammgesetz regelt es im Wesentlichen die Entwicklung und Durchführung von Projekttätigkeiten zur Erzeugung von Emissionsgutschriften sowie die dabei notwendigen Mitwirkungsschritte seitens der Bundesrepublik Deutschland. Als zuständige Behörde bestimmt das ProMechG auch insoweit das Umweltbundesamt.
Änderung des TEHG
Die eigentliche Verzahnung der projektbezogenen Mechanismen und der daraus gewonnenen Emissionsgutschriften mit dem Emissionshandelssystem erfolgt mittels der ebenfalls in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Durch die in § 6 TEHG neu eingefügten Absätze 1a bis 1c wird den am Emissionshandel beteiligten Anlagenbetreibern die Möglichkeit eröffnet, ihrer Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen durch Abgabe von Emissionsgutschriften aus Projekttätigkeiten nachzukommen. In der ersten Zuteilungsperiode (2005 bis 2007) können allerdings ausschließlich Gutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, sogenannte zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten (CER), dafür aber in unbeschränkter Menge eingelöst werden. Emissionsreduktionseinheiten (ERU) aus der gemeinsamen Projektumsetzung können ab 2008 verwendet werden, wobei von diesem Zeitpunkt an im jeweils geltenden Zuteilungsgesetz anlagenbezogene Höchstgrenzen für Emissionsgutschriften aus Projekttätigkeiten festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf liegt derzeit Bundestag und Bundesrat zur Beratung vor. Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann, ist fraglich.