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Eintrag
Einführung des neuen deutschen Transparenzregisters
16.10.2017 Dr. Christian Berger, Ralph W. Hummel

Einführung des neuen deutschen Transparenzregisters

Mit der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015 (die "Richtlinie") ist in Deutschland ein neues Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Das neue GwG führt unter anderem ein so genanntes Transparenzregister ein, das die wirtschaftlich Berechtigten aller nicht börsennotierten Gesellschaften betrifft. Die obligatorischen Anmeldungen müssen bis zum 1. Oktober 2017 eingereicht werden.

Den ausführlichen Newsletter finden Sie hier.

Autor:innen

Dr. Christian Berger
Frankfurt
Zur Person
Ralph W. Hummel
Rechtsanwalt, Steuerberater / Frankfurt
Zur Person
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