Der EuGH hat am 21.12.2016 sein Urteil in dem Vorabentscheidungsverfahren REMONDIS (Az. C-51/15) verkündet, in dem es um die Frage geht, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Gründung eines kommunalen Abfallzweckverbands (hier: des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) sowie die Übertragung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf diesen Zweckverband ausschreibungsfrei erfolgen können. REMONDIS hatte sich vor der Vergabekammer Lüneburg und dem OLG Celle gegen die ausschreibungsfreie Gründung des Zweckverbands aha gewehrt, da sich das Unternehmen durch die zunehmende Konkurrenz des Zweckverbands im Wettbewerb um gewerbliche Entsorgungstätigkeiten behindert sieht. Das OLG Celle hatte daraufhin den EuGH zur Klärung der maßgeblichen europarechtlichen Fragen angerufen. Unterstützung erhielt REMONDIS vor dem EuGH insbesondere auch durch die EU-Kommission, die in der ausschreibungsfreien Zweckverbandsgründung und Aufgabenübertragung unter den gegebenen Voraussetzungen eine Verletzung von EU-Vergaberecht erblickte.
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