Gründung einer AB
Zur Gründung einer schwedischen Aktiengesellschaft (AB) ist die Eintragung in das Handelsregister (bolagsverket) erforderlich. Durch die Eintragung wird der Name der Aktiengesellschaft im ganzen Land geschützt, nicht nur innerhalb einer Region. Als weitere Eintragungsvoraussetzung ins Handelsregister muss ein anerkannter oder autorisierter Revisor den Auftrag zur Buchführung angenommen haben.
Als Mindestkapital einer privaten Aktiengesellschaft ist darüber hinaus eine Summe von 100.000,- SEK (ca. 11.000,- €) erforderlich. Zur Gründung einer Publikums-AB ist mindestens die Summe von 500.000,- SEK (ca. 55.000,- €) erforderlich.
Die Gründung einer schwedischen Aktiengesellschaft ist auch durch eine natürliche oder juristische Person möglich (sog. Ein-Mann-Gründung) und kann auch durch einen deutschen Staatsbürger oder eine deutsche Kapitalgesellschaft erfolgen. Nicht zwingend erforderlich ist ein Wohnsitz der Gründungsperson in Schweden. Es muss lediglich einen Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Schweden geben.
Organe einer AB
Die Hauptversammlung der Aktionäre und der Vorstand sind die Organe einer schwedischen Aktiengesellschaft. Die Geschäfte führt der so genannte Verkställande Direktör, VD. Er setzt die Weisungen und Beschlüsse des Vorstandes um. Die Zeichnungsbefugnis des VD ist – anders als bei der GmbH – in der Regel auf die Geschäfte der laufenden Verwaltung beschränkt. Darüber hinaus zeichnet entweder der oder die Vorstandsmitglieder oder der VD gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Allerdings kann der VD auch Vorstandsmitglied, sogar dessen Vorsitzender, sein.
Allgemeines
Die Haftung ist ab der Eintragung in das Handelsregister auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Eine persönliche Haftung der Aktionäre und Vorstandsmitglieder, gegebenenfalls des Geschäftsführers, ist in bestimmten Fällen möglich. Die Einflussmöglichkeit auf die Aktiengesellschaft korrespondiert mit der Menge der Aktien, die der jeweilige Aktionär besitzt. Für die Aktiengesellschaft muss jedes Jahr ein Jahresabschluss erstellt werden, der beim Handelsregister eingereicht wird.