avocado rechtsanwälte
  • Deutsch
  • English
avocado rechtsanwälte
avocado rechtsanwälte
  • Home
  • Über uns
    • Über uns
    • Fachbereiche
    • Branchen
    • Standorte
    • International
    • Geschichte
  • Berater:innen
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Blog
    • Vlog
  • Kontakt
  • Karriere
    • Karriere
    • Onlinebewerbung
    • Deutsch
    • English
Sie sind hier: AktuellesBlog
Eintrag
Die „Schrems II“ Entscheidung des EuGH: Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen EU und...
20.07.2020 Dr. Lukas Ströbel, Jan Peter Voß

Die „Schrems II“ Entscheidung des EuGH: Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen EU und USA ungültig – was gilt jetzt bei internationalen Datentransfers?

Der Europäische Gerichtshof hat in einer am 16.07.2020 veröffentlichten Entscheidung das „Privacy Shield“ Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Auch wenn beim internationalen Datentransfer die Verwendung von EU Standardvertragsklauseln zur Absicherung solcher Datentransfers weiter möglich bleibt, müssen Unternehmen zukünftig bestimmte Auflagen beachten.

Die Hintergründe des Verfahrens und Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen finden Sie im beiliegendem Newsletter.

Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen beim internationalen Datentransfer. Sprechen Sie uns an!

Autor:innen

Dr. Lukas Ströbel
Frankfurt
Zur Person
Jan Peter Voß
Frankfurt
Zur Person
vorheriger
nächster

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

nach oben
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Login
  • Datenschutzeinstellungen bearbeiten

Diese Webseite verwendet Cookies, um die Seite benutzerfreundlich zu gestalten und uns über Ihr Nutzungsverhalten zu informieren. Mehr erfahren ...

Einverstanden Ablehnen